Laserwarnleuchte Türanhänger
Gemäß DGUV Vorschrift 12 „Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung“ muss der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 4 in geschlossenen Räumen an deren Zugängen durch Warnleuchten angezeigt werden. Die Forderung nach Kennzeichnung ist z. B. erfüllt, wenn das Warnzeichen W004 „Warnung vor Laserstrahl“ gemäß ASR A1.3 [Technische Regeln für Arbeitsstätten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung] angebracht ist.
Eine kostengünstige, mobile Lösung ist die Batterie-betriebene ORALIA Laserwarnleuchte Türanhänger. Einfach an die Türklinke hängen und das Blinklicht einschalten. Zur Befestigung auf Flächen/Glasscheiben ist ein Klebe-Befestigungssockel im Lieferumfang enthalten.
Die Laserwarnleuchte besteht aus einer Trägerplatte und einem darauf angebrachtem LED-Blinklicht.
Trägerplatte
- Material: Acrylglas, satiniert/weiß, 3mm stark | Höhe: 24 cm, Breite: 7,5 cm
- Ausschnitt: Rundes Loch (⌀ 4,2 cm) zum Anhängen an eine Türklinke
- Inklusive: 1x Befestigungssockel, zum Anbringen auf einer Fläche/Scheibe
- Beschriftung: "LASER ACTIVE"
- Symbole: Warnzeichen W004 „Warnung vor Laserstrahl“ und
Gebotszeichen M004 „Augenschutz benutzen“
LED-Blinklicht
- Batterie-betrieben, inklusive Batterien (2x CR2032), CE-zertifiziert
- 4 Modi: langsam blinken / schnell blinken / leuchten / aus
- Elektro(nik)altgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Bitte Sammelstelle bei Behörden erfragen. Die getrennte Sammlung im Rahmen der Verwertung ist wichtig. Enthaltene Gefahrstoffe haben schädliche Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit.
Gebrauchsanleitung
1. Ein-/Ausschalten: Den Knopf im unteren Bereich des Blinklichtes so oft drücken bis der gewünschte
Modus (zum Beispiel „leuchten“ oder „aus“) erreicht ist.
2. Batterie-Wechsel: Blinklicht von der Trägerplatte
lösen, rückseitige Schrauben entfernen, Batterie-Fach öffnen, Batterien wechseln, alles wieder montieren.
Bestellen
Download: Bestellfomular DE (pdf)