Gemäß DGUV Vorschrift 12 „Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung“ muss der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 4 in geschlossenen Räumen an deren Zugängen durch Warnleuchten angezeigt werden. Die Forderung nach Kennzeichnung ist z. B. erfüllt, wenn das Warnzeichen W004 „Warnung vor Laserstrahl“ gemäß ASR A1.3 [Technische Regeln für Arbeitsstätten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung] angebracht ist.
Eine kostengünstige, mobile Lösung ist die Batterie-betriebene ORALIA Laserwarnleuchte Türanhänger. Einfach an die Türklinke hängen und das Blinklicht einschalten. Zur Befestigung auf Flächen/Glasscheiben ist ein Klebe-Befestigungssockel im Lieferumfang enthalten.
Die Laserwarnleuchte besteht aus einer Trägerplatte und einem darauf angebrachtem LED-Blinklicht.
Trägerplatte
LED-Blinklicht
1. Ein-/Ausschalten: Den Knopf im unteren Bereich des Blinklichtes so oft drücken bis der gewünschte
Modus (zum Beispiel „leuchten“ oder „aus“) erreicht ist.
2. Batterie-Wechsel: Blinklicht von der Trägerplatte
lösen, rückseitige Schrauben entfernen, Batterie-Fach öffnen, Batterien wechseln, alles wieder montieren.
Download: Bestellfomular DE (pdf)
1: Laserwarnleuchte an Türgriff
2: Laserwarnleuchte an mitgeliefertem Klebesockel auf Glasfläche
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78467 Konstanz
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