LASERSCHUTZBEAUFTRAGTER

Seminar "Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS"

Anwendungsbezogener Basiskurs "Medizin / Kosmetik"


Seit fast 40 Jahren schulen wir die Anwender medizinischer und kosmetischer Lasergeräte in anwendungsbezogenen Laserschutzkursen.
Die Kurse finden statt als

1) Präsenzkurs [Kosten: 489 Euro + gesetzliche MwSt.] - siehe "Services" -> "Ausbildungskurse"
2) Onlinekurs/Auffrischung [Kosten: 295 Euro + gesetzliche MwSt.]

 

Onlinekurs/Auffrischung


Zielgruppe

Ärzte, Kosmetiker, Praxisinhaber, Studioinhaber, Unternehmer, QM-Beauftragte, die die erforderlichen Kenntnisse erwerben oder auffrischen wollen.
Der Kurs ist nicht geeignet für Laserschutzbeauftragte in den Bereichen Lichttechnik / DJ / Laservermessung / Lasermaterialbearbeitung.

Bitte beachten: Laserschutzbeauftragte, die dort eingesetzt werden, wo an den Systemen regelmäßig Änderungen vorgenommen werden und bei denen daher regelmäßig die Gefährdung neu beurteilt werden muss, sollten an einem allgemeinen Kurs teilnehmen. Beispiele hierfür sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Betriebe, in denen die Lasereinrichtungen für verschiedene Anwendungen immer wieder umgebaut oder in denen nicht klassifizierte Lasersysteme eingesetzt werden. Solche allgemeinen Kurse bieten wir nicht an.

 

Kursunterlagen für den Online-Kurs

Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten [Praxis/Klinik/Studio/Unternehmen/...] und dem Betreff "LSB" an lsb@oralia.com.
Wir senden Ihnen die Unterlagen dann umgehend per E-Mail zu, spätestens am nächsten Werktag. [Bitte auch den "Spamordner" prüfen.]

Der Erhalt der Unterlagen verpflichtet Sie nicht zur Teilnahme und es entstehen Ihnen keine Kosten. Erst wenn Sie uns den ausgefüllten Prüfungsbogen und den Auftrag zusenden, und Sie den Kurs bestanden haben, erstellen wir das Zertifikat und die Rechnung. Falls Sie nicht bestanden haben, nehmen unsere Laserschutzbeauftragte Kontakt auf und besprechen die Inhalte erneut und führen gemäß Vorschrift eine mündliche Nachprüfung durch.

 

Kosten / Seminargebühren

1) Präsenzkurs: 489 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt., inkl. Zertifikat
2) Onlinekurs: 295 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt., inkl. Zertifikat [+8 Fortbildungspunkte für Teilnehmer aus dem Bereich Zahnmedizin gem. BZÄK]
 

Der Laserschutzbeauftragte

Nach § 5 der im Juli 2010 erlassenen und Ende 2017 novellierten deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) haben Arbeitgeber die Pflicht, falls sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten mit Fachkenntnissen schriftlich zu bestellen. Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten (OStrV § 5 Absatz 2).
 

anwendungsbezogener Kurs - Allgemeiner Kurs

Je nach Anwendung wird bei der Ausbildung zwischen „allgemeinen Kursen“ (mindestens 14 Lehreinheiten à 45 min) und „anwendungsbezogenen Kursen“ (mindestens 8,5 Lehreinheiten à 45 min) unterschieden. Werden in einem Unternehmen oder in einer Institution Lasersysteme für nur eine bestimmte Anwendung betrieben, kann die Ausbildung des Laserschutzbeauftragten an einem Tag anwendungsbezogen erfolgen, dazu gehören: medizinische Anwendung, kosmetische Anwendung, Vermessungstechnik, Showlaser, Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme, Materialbearbeitungslaser.
Unser Kurs ist ein anwendungsbezogener Kurs für die Bereiche MEDIZIN und KOSMETIK.
Laserschutzbeauftragte, die dort eingesetzt werden, wo an den Systemen regelmäßig Änderungen vorgenommen werden und bei denen daher regelmäßig die Gefährdung neu beurteilt werden muss, sollten an einem allgemeinen Kurs teilnehmen. Beispiele hierfür sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Betriebe, in denen die Lasereinrichtungen für verschiedene Anwendungen immer wieder umgebaut oder in denen nicht klassifizierte Lasersysteme eingesetzt werden.
 

Prüfung

Die Prüfung dient dem Nachweis des erfolgreichen Erwerbs der Fachkenntnisse nach OStrV.
Es soll damit gezeigt werden, das erforderliche Wissen wiedergeben und anwenden zu können – erfolgreich heißt hier, dass die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten mit einer Prüfung enden muss. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung, um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können.
Wenn Sie mindestens 11/15 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie bestanden und wir senden Ihnen das neue Zertifikat mit Rechnung. Falls Sie Fehler gemacht haben, teilen wir dies mit, so dass Sie sich die Inhalte noch einmal gezielt anschauen können. Falls Sie nicht bestanden haben, nehmen unsere Laserschutzbeauftragte Kontakt auf und besprechen die Inhalte erneut und führen gemäß Vorschrift eine mündliche Nachprüfung durch.
 

Ich habe schon ein Zertifikat - Ist das noch gültig?

Grundsätzlich ja, wenn die Erlangung der Kenntnisse durch "erfolgreiche" Teilnahme (Prüfung) nachgewiesen werden kann und die geforderten Auffrischungen [zum Beispiel nach spätestens 5 Jahren oder nach gravierenden gesetzlichen Neuerungen] durchgeführt wurden. Sie sollten jedoch aktiv werden, wenn

  1. Ihr LSB-Zertifikat älter als 5 Jahre ist,
  2. auf Ihrem Zertifikat steht "nach BGV B2" [veraltet] oder
  3. auf Ihrem Zertifikat steht "teilgenommen" und nicht "mit Erfolg teilgenommen" [Eine 15-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung ist nun Pflicht.]

 

Weitere Links

1) Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung: OStrV + Anpassung OStrV
2) Technische Regeln: TROS IOS Allgemeines, TROS IOS Teil 1, TROS IOS Teil 2, TROS IOS Teil 3
3) Link zum Lernmodul der BG ETEM: Modul für die regelmäßigen Personal-Unterweisungen
 

Konzept und Kursinhalte

Der Kurs basiert auf den gesetzlichen Anforderungen der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV“ und den daraus hergeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“. Er beinhaltet sowohl die Sachkunde (Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Haftung als Laserschutzbeauftragter) als auch die Fachkunde (Gefährdungsbeurteilung gemäß OStrV, inklusive Messwertermittlung und Ableitung wirksamen Schutzmaßnahmen).
 

Kursinhalte

1) Physikalische Grundlagen der Laserstrahlung
Prinzip und Eigenschaften eines Lasers; Strahlenexposition, Grenzwerte;
Berechnungen, Messungen, Radiometrische Größen; Laserklassen, Lasertypen

2) Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Gefährdungen des Auges und der Haut; Augensicherheitsabstand NOHD

3) Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke; Änderungen
durch die TROS Laserstrahlung; Änderungen DGUV V2 und TROS

4) Laserschutz und Lasersicherheit inkl. indirekte Gefährdungen
Beurteilung und Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung;
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

5) Gefährdungsbeurteilung mit beispielhafter Durchführung
Praxisteil: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

6) Der Laserschutzbeauftragte, Verantwortung und Aufgaben
Bestellung, Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten;
Checklisten und Musterbriefe; Dokumentation; Unterweisung der Mitarbeiter

Inhalte und Prüfung wurden von unseren zertifizierten Spezialisten erarbeitet.
 

Rechtlicher Hintergrund

Die Grundlagen sind § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und EG-Richtlinie 2006/25/EG (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG). Laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV 11 „Laserstrahlung“ (vormals BGV B2) und den Vorgaben der OStrV und TROS „Laserstrahlung“ ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten nötig (falls der Betreiber / Praxisinhaber diese Qualifikation nicht selbst besitzt), um Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 in Labor- und Behandlungsräumen betreiben zu dürfen. Nach OStrV ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten bereits vor der ersten Inbetriebnahme eines Lasers der Klassen 3R, 3B oder 4 erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden. Bei Nichtbeachten drohen Bußgelder.

Muss ich als Laserschutzbeauftragter regelmäßig Fortbildungen besuchen?
Ja! Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur Fortbildung für Laserschutzbeauftragte in der OStrV verankert. In § 5(2) heißt es: „Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.“ Wie oft und in welcher Form eine Fortbildung erfolgen muss, wird in der TROS Laserstrahlung konkretisiert werden. In Analogie zur Strahlenschutzverordnung ist eine Auffrischung alle 5 Jahre wahrscheinlich. Ebenfalls neu: Wer einen Laserschutzbeauftragten bestellt, der nicht über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, handelt ordnungswidrig (§11(5a)).
 

Informationen zu Ihrer Sicherheit

Es gibt viele Anbieter, die den Erwerb der Fachkenntnisse (ehemals Sachkunde) anbieten und viele verschiedene Beschreibungen und Titel. Bei der Auswahl des Anbieters und Lehrgangs sollten Sie sich an die TROS "Laserstrahlung" halten bezüglich der vorgeschriebenen Inhalte und des Umfangs. Ein paar Tipps dazu:

Nach welcher Richtlinie muss ausgebildet werden?
Geregelt ist die Ausbildung des LSB ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11, früher BGV B2) und in der OStrV (konkretisiert durch die TROS Laserstrahlung). Hat Ihre BG die DGUV Vorschrift 11 noch nicht zurückgezogen, muss nach dieser und nach der TROS Laserstrahlung ausgebildet werden. Andere Vorschriften, auf die teils noch verwiesen wird (VBG 93, BGI 832, DIN EN 60825), entsprechen nicht dem aktuellen Rechtsrahmen.

Teilnahmevoraussetzungen
An einer Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten kann zwar jeder teilnehmen, doch zum Laserschutzbeauftragten kann nur bestellt werden, wer eine zum Anwendungsfall passende Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung hat. Z. B. soll ein Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen eine abgeschlossene medizinische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung haben (mindestens zwei Jahre) und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Auswahl des geeigneten Mitarbeiters obliegt dem Arbeitgeber (Auswahlverantwortung).

Prüfungspflicht
Für den erstmaligen Nachweis der fachlichen Qualifikation ist gemäß OStrV die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen. Dies impliziert eine Lernerfolgskontrolle (Prüfung). In der TROS Laserstrahlung sind Art und Umfang der Prüfung beschrieben: Multiple-Choice-Test mit mindestens 15 Fragen. Die Prüfung muss vom Anbieter fünf Jahre zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Ein Zertifikat, auf dem die "erfolgreiche Teilnahme" nicht explizit bestätigt wird, nützt also nichts.

Regelmäßige Fortbildung
Gemäß OStrV § 5 (2) ist dies verpflichtend: „Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten“. Ähnlich dem Röntgen-Schein wird dies vorraussichtlich (spätestens) alle 5 Jahre sein, siehe Dokument der BG ETEM. Näheres erfahren Sie bei Ihrer BG.

Akkreditierte und zertifizierte Anbieter
Speziell für die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten akkreditierte oder zertifizierte Anbieter gibt es nicht (also auch keine "offiziell anerkannten" Zertifikate). Es gibt mehr oder weniger qualifizierte Kursanbieter, aber gibt es keine Bescheinigung durch irgendwen. Eine Zulassung von Kursanbietern durch zuständige Stellen oder Behörden ist nicht vorgesehen.

Haftung
Wer einen Laserschutzbeauftragten ohne die erforderlichen Fachkenntnisse bestellt, handelt ordnungswidrig. Denkbar ist auch, dass bei fehlenden Fachkenntnissen im Falle eines Unfalls eine Mithaftung des Laserschutzbeauftragten oder des Arbeitgebers zum Tragen kommt. Wählen Sie den Anbieter für Ihre Ausbildung daher sorgfältig aus.